In Deutschland fallen selbst die Hanfsamen unter das Betäubungsmittelgesetz, gemäß § 1 Abs I. Sie werden als Pflanzenteile in Anlage I zum BtMG aufgeführt. Es kommt also nicht darauf an, ob sie einen hohen THC Gehalt haben oder überhaupt keimfähig sind. Was im Grunde dem Begriff "Betäubungsmittel" widerspricht.
Der private Cannabis Anbau ist nicht legal. Grundsätzlich ist Cannabis Anbau in Deutschland genehmigungspflichtig. Wer Nutzhanf anbaut.
Landwirtschaftsunternehmen tun, darf das nur im Sinne des § 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG). Nur in diesem Fall ist der Cannabis Anbau legal. Andere Unternehmen, wie die Forstwirtschaft, Imker, Fischereien, Schäfereien, Gärtnereien etc. dürfen keinen Hanf anbauen.
Wer also an Nutzhanf will, muss sich an die Bauern wenden, die es legal und offiziell in Deutschland anbauen dürfen. Hier unterliegt selbst die Saatgut EU Richtlinien – nur lizensierte Sorten dürfen gepflanzt werden.
In Deutschland maximal 0,2 Prozent THC enthalten darf, darf mit behördlicher Sondergenehmigung von anerkannten landwirtschaftlichen Betrieben angebaut werden. Ansonsten steht der Cannabisanbau unter Strafe.
Mit Hanfsamen macht man sich aber nur strafbar, wenn man sie zum Anbau nutzt. Das ist auf § 29 Abs. I des BtMG zurückzuführen. Wie das im Einzelnen aussieht, wird im nächsten Kapitel genauer behandelt.
Hier widmen wir uns zunächst der rechtlichen Lage von Hanfsamen in Deutschland und klären dann die Frage, ob es legal ist, sich Hanfsamen nach Deutschland schicken zu lassen. Zugelassene Nutzhanfsorten fallen nicht unter das BtMG.
Die Bundesregierung will den gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau in Vereinen sowie den privaten Anbau von Cannabis legalisieren. Darüber hinaus sollen die gewerbliche Produktion und der Vertrieb in Fachgeschäften in Modellversuchen erprobt und wissenschaftlich begleitet werden. Diese Grundsatzentscheidungen sind im Eckpunktepapier vom 24. März 2023 für ein 2-Säulen-Modell festgehalten. < Das 2-Säulen-Modell ist in den letzten Monaten intensiv mit den im Cannabis-Projekt engagierten Bundesressorts abgestimmt worden und entwickelt die Eckpunkte der Bundesregierung zur Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene vom 26. Oktober 2022 weiter.
1. Warum hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu nicht-medizinischen Zwecken umzusetzen?
Nach Ansicht der Bundesregierung stößt die bisherige Drogenpolitik zum Cannabiskonsum an Grenzen. Cannabis wird trotz des Verbots von Erwerb und Besitz vielerorts konsumiert, und der Konsum hat in den letzten Jahren zugenommen. Die schlechte und unberechenbare Qualität des Schwarzmarkt-Cannabis, teilweise mit Beimischungen, sowie der Erwerbsprozess auf dem Schwarzmarkt führen zu zusätzlichen Gesundheitsrisiken für die Konsumentinnen und Konsumenten.
Kinder- und Jugendschutz sind unter den derzeitigen Bedingungen nicht ausreichend gewährleistet.
Die derzeitige Strafverfolgung von Konsumentinnen und Konsumenten bindet große personelle und finanzielle Ressourcen bei Polizei und Justiz, ohne im Ergebnis den Zugang für Jugendliche hinreichend zu verhindern, den Konsum zu verringern oder den Schwarzmarkt zu verdrängen.
Firmen, die medizinisches Cannabis oder Nutz Hanf anbauen. Auch so mancher Cannabis-Patient konnte sich vor Gericht schon eine erstreiten.
Unter dem aktuellen Legalisierungsvorhaben soll der Eigenanbau weniger Pflanzen für alle Volljährigen legalisiert werden.